Kaminwelt Crimmitschau
André Grünenburg
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Kaminofen BImSchV 2 - Umrüstung und Austausch

Kein Kaminofen-Verbot 2025 mit Hark

Kachelofen, Kamin BImSchV 2 - Umrüstung und Austausch

Feuerungsanlagen wie Öfen und Kamine nach Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV)

Sie schätzen bereits seit Jahren die wohlige Wärme Ihres Kamins oder Kachelofens. Allerdings gibt es mittlerweile moderne Einsätze, die deutlich effektiver und sauberer in der Verbrennung sind. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber für kleine und mittlere Feuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad fest.

Warmluftkachelofen und alte Kachelofenluftheizung nicht mehr zulässig

Gut zu wissen für Hausbesitzer: eine alte Kachelofenluftheizung bzw. ein Warmluftkachelofen, beispielweise mit Heizeinsätzen von Ortrand oder ähnlichen Systemen, müssen ausgetauscht werden, um den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu entsprechen.

Bin ich betroffen? Muss ich austauschen oder Wie kann ich umrüsten?

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Doch ab wann ist ein Ofen oder Kamin veraltet und welche Regeln gelten hier? Entspricht mein Hark-Kamin Modell den aktuellen gesetzlichen Anforderungen? Wir haben Ihnen das Wichtigste in Kürze in einer Übersicht zusammengetragen.

Was ist BImSchV?

Die BundesImmisionsSchutz-Verordnung (BImSchV) verfolgt das Ziel Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren. Umgesetzt werden soll diese Zielsetzung durch den Austausch oder durch eine Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen.

Dazu gelten spezielle Grenzwerte bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen für Feinstaub und Kohlenmonoxid sowie Regeln für die Einhaltung des Wirkungsgrades. Seit 2015 gilt hier die BImSchV 2. Stufe.

Welche Zeiträume und Grenzwerte gelten für die BImSchV 2?

Der Gesetzgeber legt hier 10 Jahreszeiträume fest. Das bedeutet für Bauherren, die sich in den Jahren von 1985-1994 eine Einzelraumfeuerstätte wie einen Warmluftofen, Kamin oder Kaminofen einbauen lassen haben, dass diese erneut werden müssen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf bis zum 31.12.2020!

Eigentümer, bei denen der Einbau eines Ofens oder Kamins im Zeitraum von 1995-2010 erfolgte, müssen bis zum 31.12.2024 reagieren!

Die folgende Tabelle des Umweltbundesamts zeigt Ihnen alle Details zum Zeitpunkt der Nachrüstung beziehungsweise der Stilllegung:

  
Zeitpunkt der Typenprüfung (laut Typenschild)Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar31.12.2014
01.01.1975 bis zum 31.12.198431.12.2017
01.01.1985 bis zum 31.12.199431.12.2020
01.01.1995 bis zum 22.03.201031.12.2024

Quelle: Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3776.pdf

Gemäß BImSchV 2 gelten für verschiedene Feuerstättenarten die folgenden Werte für CO (g/m³), Staub (g/m³), Wirkungsgrad (%):

  
Stufe 2:
Errichtung nach dem 31.12.2014

Errichtung nach Inkrafftreten dieser Verordnung
FeuerstättenartTechn. RegelnCO [g/m3]Staub [g/m3]Mindestwirkungs-grad [%]
Raumheizer mit Flachfeuerung

DIN EN
 13240
1,250,0473
Raumheizer mit Füllfeuerung


DIN EN
 13240 Dauerbrand
1,250,04 70
Speichereinzel-feuerstätten

DIN EN
15250/A1
1,250,04 75
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise)

DIN EN
13229
1,250,04 75
Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung

DIN EN
13229/A1
1,250,04 80
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung

DIN EN
13229/A1
1,250,04 80
HerdeDIN EN
12815

1,500,04 70
HeizungsherdeDIN EN
12815

1,500,04 75
Pelletöfen ohne WassertascheDIN EN
14785

0,250,03 85
Pelletöfen mit WassertascheDIN EN 147850,250,02 90

Quelle: Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3776.pdf

Wer prüft die Einhaltung der BImSchV?

Die Prüfung wird durch Ihren Schornsteinfeger vorgenommen, der Ihre Feuerstätte auf die neuesten Anforderungen hin kontrolliert. Wird mit Herstellererklärung oder nach Messung die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen bestätigt, können Sie Ihren Warmluftofen, Kamin oder Kaminofen bedenkenlos weiter nutzen.

Bei alten Systemen ist meist keine Herstellererklärung vorhanden und die aktuellen Grenzwerte können nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall wird eine Umrüstung oder ein Austausch notwendig.

Kaminwelt Crimmitschau unterstützt Sie bei Umrüstung oder Austausch nach BImSchV 2

Als Haupthändler von HARK helfen wir Ihnen mit langjähriger Expertise in Sachsen sowie Thüringen und anderen Regionen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Feinstaub und Wirkungsgrad.

Gern beraten wir Sie in Ihrem individuellen Fall, zum Austausch alter Einsätze und einer Umrüstung, die allen aktuellen Anforderungen der BundesImmisionsSchutz-Verordnung (BImSchV) entsprechen.

Rufen Sie uns unter der 03762 95540 an oder nutzen Sie unser Kontakformular. Gern schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen vor Ort Ihre bestehende Feuerstätte an und beraten Sie.

Quelle: https://kaminwelt-crimmitschau.de/Kaminofen_BImSchV_2

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