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Sie schätzen bereits seit Jahren die wohlige Wärme Ihres Kamins oder Kachelofens. Allerdings gibt es mittlerweile moderne Einsätze, die deutlich effektiver und sauberer in der Verbrennung sind. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber für kleine und mittlere Feuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad fest.
Gut zu wissen für Hausbesitzer: eine alte Kachelofenluftheizung bzw. ein Warmluftkachelofen, beispielweise mit Heizeinsätzen von Ortrand oder ähnlichen Systemen, müssen ausgetauscht werden, um den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu entsprechen.
Doch ab wann ist ein Ofen oder Kamin veraltet und welche Regeln gelten hier? Entspricht mein Hark-Kamin Modell den aktuellen gesetzlichen Anforderungen? Wir haben Ihnen das Wichtigste in Kürze in einer Übersicht zusammengetragen.
Die BundesImmisionsSchutz-Verordnung (BImSchV) verfolgt das Ziel Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren. Umgesetzt werden soll diese Zielsetzung durch den Austausch oder durch eine Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen.
Dazu gelten spezielle Grenzwerte bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen für Feinstaub und Kohlenmonoxid sowie Regeln für die Einhaltung des Wirkungsgrades. Seit 2015 gilt hier die BImSchV 2. Stufe.
Der Gesetzgeber legt hier 10 Jahreszeiträume fest. Das bedeutet für Bauherren, die sich in den Jahren von 1985-1994 eine Einzelraumfeuerstätte wie einen Warmluftofen, Kamin oder Kaminofen einbauen lassen haben, dass diese erneut werden müssen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf bis zum 31.12.2020!
Eigentümer, bei denen der Einbau eines Ofens oder Kamins im Zeitraum von 1995-2010 erfolgte, müssen bis zum 31.12.2024 reagieren!
Zeitpunkt der Typenprüfung (laut Typenschild) | Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar | 31.12.2014 |
01.01.1975 bis zum 31.12.1984 | 31.12.2017 |
01.01.1985 bis zum 31.12.1994 | 31.12.2020 |
01.01.1995 bis zum 22.03.2010 | 31.12.2024 |
Quelle: Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3776.pdf
Stufe 2: Errichtung nach dem 31.12.2014 | Errichtung nach Inkrafftreten dieser Verordnung | |||
Feuerstättenart | Techn. Regeln | CO [g/m3] | Staub [g/m3] | Mindestwirkungs-grad [%] |
Raumheizer mit Flachfeuerung | DIN EN 13240 | 1,25 | 0,04 | 73 |
Raumheizer mit Füllfeuerung | DIN EN 13240 Dauerbrand | 1,25 | 0,04 | 70 |
Speichereinzel-feuerstätten | DIN EN 15250/A1 | 1,25 | 0,04 | 75 |
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) | DIN EN 13229 | 1,25 | 0,04 | 75 |
Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung | DIN EN 13229/A1 | 1,25 | 0,04 | 80 |
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung | DIN EN 13229/A1 | 1,25 | 0,04 | 80 |
Herde | DIN EN 12815 | 1,50 | 0,04 | 70 |
Heizungsherde | DIN EN 12815 | 1,50 | 0,04 | 75 |
Pelletöfen ohne Wassertasche | DIN EN 14785 | 0,25 | 0,03 | 85 |
Pelletöfen mit Wassertasche | DIN EN 14785 | 0,25 | 0,02 | 90 |
Quelle: Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3776.pdf
Die Prüfung wird durch Ihren Schornsteinfeger vorgenommen, der Ihre Feuerstätte auf die neuesten Anforderungen hin kontrolliert. Wird mit Herstellererklärung oder nach Messung die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen bestätigt, können Sie Ihren Warmluftofen, Kamin oder Kaminofen bedenkenlos weiter nutzen.
Bei alten Systemen ist meist keine Herstellererklärung vorhanden und die aktuellen Grenzwerte können nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall wird eine Umrüstung oder ein Austausch notwendig.
Als Haupthändler von HARK helfen wir Ihnen mit langjähriger Expertise in Sachsen sowie Thüringen und anderen Regionen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Feinstaub und Wirkungsgrad.
Gern beraten wir Sie in Ihrem individuellen Fall, zum Austausch alter Einsätze und einer Umrüstung, die allen aktuellen Anforderungen der BundesImmisionsSchutz-Verordnung (BImSchV) entsprechen.
Rufen Sie uns unter der 03762 95540 an oder nutzen Sie unser Kontakformular. Gern schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen vor Ort Ihre bestehende Feuerstätte an und beraten Sie.
© Kaminwelt Crimmitschau, Carl-Spengler Straße 1, 08451 Crimmitschau
Quelle: https://kaminwelt-crimmitschau.de/Kaminofen_BImSchV_2